Verwaltung von Wohneigentümergemeinschaften
Regelleistungen zur Kaufmännischen Verwaltung des Objekts
- Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
- Formulierung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen für die Eigentümerversammlung
- Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
- Führung der Beschluss-Sammlung gemäß den Vorgaben des § 27 Abs. 7 und 8 WEG
- Bereitstellung von Kopien der Versammlungsprotokolle für die Eigentümer
- Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- Aufstellung einer Hausordnung
- Durchführung der Hausordnung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung
- Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
- Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne
- Berechnung und Vorschlag der Beschlussfassung über etwa notwendige Sonderumlagen
- Kontenführung für die Gemeinschaft
- Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Beirat
- Information über Belange des Gemeinschaftseigentums
- Pflege und Weiterführung der Verwaltungsunterlagen
- Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie sonstigen Vertragsschlüssen inkl. Preisverhandlungen
- Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistunges- und Werkunternehmerrechnungen
- Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträgen
Regelleistungen zur technischen Verwaltung des Objekts
- Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen
- Überwachung des Hausmeisters und der Reinigungskräfte
- Überwachung der Schee- und Glatteisbeseitigung sowie Säuberung des Außenbereichs durch die hiermit Beauftragten
- Überwachung der gärtnerischen Betreuung der Grünanlagen durch die hiermit Beauftragten
- Überwachung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit an gefahrgeneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums
- Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- bzw. Teilwartungsverträgen
- Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- Kaufmännische Überwachung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
Umfang besonderer Verwaltungsleistungen
- Abmahnung zahlungssäumiger Eigentümer
- Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten der Eigentümergemeinschaft gem. § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG
- Zuarbeit, Unterlagenzusammenstellung, Führung von Schriftverkehr, Anfertigung von Kopien, Warnehmung von Besprechungen und/oder gerichtlichen Temrinen, Über einen Rechtsanwalt abgewickelte Beitreibung rückständiger Beitragsforderungen, sonstige passive oder aktive gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts geführte außergerichtliche Verfahren zur Beitreibung von Beitragsforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer bzw. sonstige gerichtliche Aktiv- und Passivverfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Abwicklung jeder Sondereigentumsübertragung
- Zusätzlich einzuberufende Eigentümerversammlungen
- Teilnahme an Beiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten
- Verhandlungen mit Behörden und zur Erfüllung behördlicher Auflagen
- Kaufmännische Betreuung von größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung, Modernisierung oder baulichen Änderung
- Erstellung/Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen
- Beschaffung, Prüfung und Verwaltung von Freistellungsbescheinigungen gem. § 48 EStG
- Für die druch Beschluss der Eigetnümer und/oder gerichtlichen Entscheidung wege Abweichung von gesetzlichen bzw. vereinbarten Kostenverteilungsschlüssen neu bzw. korrigiert zu erstellende Jahresgesamt- und Jahreseinzelabrechnungen bzw. Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
- Ermittlung der Grundlagen sowie fortlaufenden Überprüfung eines durch Verinbarung oder Beschluss der Eigentümer oder gerichliche Entscheidung festgelegten ganz oder teilweise personengebundenen Abrechnungsschlüssels
- Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken im Ausland
- Für die im Zusammenhang mit neuen gesetzlichen/geänderten gesetzlichen Bestimmungen vom Verwalter zusätzlich zu übernehmenden Verwaltungsaufgaben